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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) www.datawire.ch
Stand Juli 2014

1. Vertragsgegenstand

1.1 Als Nutzer der Angebote und Dienstleistungen der DATAWIRE AG (nachstehend DWAG genannt) gelten juristische und natürliche Personen, welche von DWAG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. Dieser Vertrag kommt digital d.h. durch eine Bestell E-Mail zustande und ist verbindlich. Zusätzlich kann ein schriftlicher Vertrag per Briefpost zugestellt werden, welcher von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird. Änderungen und/oder Erweiterungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen ihre Wirksamkeit mit der Veröffentlichung auf der Website. Der Kunde akzeptiert die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.

1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Preislisten bzw. Angebote für DWAG- Dienstleistungen. Ein von den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienste der DWAG abweichender Verwendungszweck ist mit DWAG im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

1.3 Nimmt der Nutzer mittels der DWAG-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Nutzer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.

2. Beginn, Dauer & Beendigung des Vertrages

2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Nutzer kommt zustande, wenn der Nutzer die Bestellung online oder per E-Mail an DWAG gesendet hat (den Empfang bestätigt DWAG mit einem E-Mail an den Nutzer). Zusätzlich kann ein schriftlicher Vertrag von beiden Vertragspartnen unterzeichnet werden. DWAG legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Nutzer fest. Der Nutzungsbeginn wird dem Nutzer mit dem zuvor genannten E-Mail mitgeteilt. Der Nutzer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von DWAG für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Nutzer keine Rechte gegenüber DWAG ableiten.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von min. 3 Monaten im Voraus mittels eingeschriebenem Brief per Ende der Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate). Danach verlängert sich das Abonnement automatisch um 1 weiteres Jahr. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.

2.3 Aus wichtigem Grund kann DWAG den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden DWAG-Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von DWAG oder Dritten missachtet werden.

3. Pflichten von DWAG

3.1 DWAG erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. DWAG kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Nutzer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu sofern er DWAG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten Dritter gelten nicht als Störungen.

3.2 Die dem Nutzer allfällig für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Hardware und Dokumentation verbleiben im Eigentum von DWAG, und der Nutzer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Nutzer grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.

3.4 DWAG verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonaler Feiertage. DWAG wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

4. Pflichten des Nutzers

4.1 Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von DWAG-Dienstleistungen nur der in der Bestell E-Mail erwähnte Nutzer berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der DWAG- Dienstleistungen an Dritte ist dem Nutzer untersagt.

4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, DWAG sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht- Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

4.3 Der Nutzer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass DWAG Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Nutzers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch DWAG notwendig wird.

4.4 Verwendet der Nutzer eigene Scripts (PHP, ASP etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Gleiches gilt für die Verwendung von Serversystemen im Bezug auf Rootkits und shellscripts. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion oder Missbrauch bestehen, behält DWAG das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren bzw. den betroffenen Server vom Netz zu nehmen und erst wieder freizugeben, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass das Script bzw. das Serversystem fehlerfrei funktioniert.

4.5 Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Nutzer verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unserer Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.

4.6 Sämmtliche Leistungen, welche wir für unsere Dedicated Server in unbegrenzter Menge anbieten (Bandbreite), sind der Fair-Use Policy unterstellt. Dies ermöglicht unseren Kunden, keine Beschränkungen für das Traffic-Volumen oder die Bandbreite zu haben. Daher wird ein fairer Umgang mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen vorausgesetzt und bei Vertragsabschluss durch den Kunden akzeptiert. Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Fair-Use Policy nicht umgehen darf, um daraus persönlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Nutzen zu erzielen. Dies bedeutet nicht, dass die Server nicht für kommerzielle Dienste genutzt werden dürfen, sondern viel mehr, dass ein reguläres Nutzen erwartet wird. Nicht erwünscht sind in diesem Sinne bzw. für diese Art von Angebot gewisse Dienste. Es dürfen selbstverständliche alle legalen Dienste betrieben werden, für konstant hohe bzw. höhere Bandbreiten (10G +) unbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Beispiele einer Überbeanspruchung der Fair-Use Policy sind unter Anderem: VPN Services, Download Portale, Video-Portale und Ähnliches, ob kostenlos oder kostenpflichtig. Gerne unterbreiten wir für dergleichen Anliegen ein persönliches Angebot, kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail unter sales@datawire.ch.

5. Gebühren

5.1 Die Vergütung für die dem Nutzer von DWAG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten der DWAG. DWAG kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Dienstes unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren können von DWAG jederzeit in Kraft gesetzt werden. DWAG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

5.2 Die Gebühren sind jeweils jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus netto zu bezahlen. Vom Nutzer ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für Zahlungen zu verwenden, Kunden aus der Schweiz oder mit einem schweizer Konto müssen aus administrativen Gründen den beiliegenden Einzahlungsschein verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von DWAG gehende Spesen der Bank und Post werden dem Nutzer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3 Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 5.1 berechtigen nicht zu Rückforderungen auf den vom Nutzer bezahlten Jahresbeitrag.

5.4 Das Zahlungsziel ist 10 Tage, rein Netto. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 15.- erhoben.

5.5 Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug ist DWAG berechtigt die Dienstleistung vorübergehend einzustellen oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigungsanspruch) aufzuheben. Eine Wiederaufschaltung der Dienstleistung wird mit einer Pauschale verrechnet.

6. Haftung

6.1 DWAG bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst DWAG jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

6.3 Der Nutzer kann für alle Schäden, welche bei DWAG oder Dritten durch seine Benutzung der DWAG-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle einer unzulässigen Benutzung von DWAG-Dienstleistungen durch den Nutzer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogenen Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung DWAG Zugang genommen haben.

7. Abschlussbestimmungen

7.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag (Bestellung per E-Mail und schriftlicher Vertrag) abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen DWAG und dem Nutzer.

7.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien, vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. DWAG behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Bedingungen sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

7.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.

7.4 Sollte eine Bestimmung des mit dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

7.5 Gerichtsstand ist Zug. DWAG ist berechtigt, den Nutzer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Recht.

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