1.1 Als Nutzer der Angebote und Dienstleistungen der DATAWIRE AG (nachstehend DWAG genannt) gelten juristische und natürliche Personen, welche von DWAG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. Dieser Vertrag kommt digital d.h. durch eine Bestell E-Mail zustande und ist verbindlich. Zusätzlich kann ein schriftlicher Vertrag per Briefpost zugestellt werden, welcher von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird. Änderungen und/oder Erweiterungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichen ihre Wirksamkeit mit der Veröffentlichung auf der Website. Der Kunde akzeptiert die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.
1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Preislisten bzw. Angebote für DWAG- Dienstleistungen. Ein von den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienste der DWAG abweichender Verwendungszweck ist mit DWAG im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
1.3 Nimmt der Nutzer mittels der DWAG-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Nutzer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Nutzer kommt zustande, wenn der Nutzer die Bestellung online oder per E-Mail an DWAG gesendet hat (den Empfang bestätigt DWAG mit einem E-Mail an den Nutzer). Zusätzlich kann ein schriftlicher Vertrag von beiden Vertragspartnen unterzeichnet werden. DWAG legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Nutzer fest. Der Nutzungsbeginn wird dem Nutzer mit dem zuvor genannten E-Mail mitgeteilt. Der Nutzer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von DWAG für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Nutzer keine Rechte gegenüber DWAG ableiten.
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag jährlich unter Einhaltung einer Frist von min. 3 Monaten im Voraus mittels eingeschriebenem Brief per Ende der Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate). Danach verlängert sich das Abonnement automatisch um 1 weiteres Jahr. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.
2.3 Aus wichtigem Grund kann DWAG den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden DWAG-Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von DWAG oder Dritten missachtet werden.
5.1 Die Vergütung für die dem Nutzer von DWAG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten der DWAG. DWAG kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Dienstes unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren können von DWAG jederzeit in Kraft gesetzt werden. DWAG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
5.2 Die Gebühren sind jeweils jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus netto zu bezahlen. Vom Nutzer ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung für Zahlungen zu verwenden, Kunden aus der Schweiz oder mit einem schweizer Konto müssen aus administrativen Gründen den beiliegenden Einzahlungsschein verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von DWAG gehende Spesen der Bank und Post werden dem Nutzer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 5.1 berechtigen nicht zu Rückforderungen auf den vom Nutzer bezahlten Jahresbeitrag.
5.4 Das Zahlungsziel ist 10 Tage, rein Netto. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 15.- erhoben.
5.5 Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug ist DWAG berechtigt die Dienstleistung vorübergehend einzustellen oder den Vertrag fristlos (ohne Entschädigungsanspruch) aufzuheben. Eine Wiederaufschaltung der Dienstleistung wird mit einer Pauschale verrechnet.
6.1 DWAG bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.
6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst DWAG jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
6.3 Der Nutzer kann für alle Schäden, welche bei DWAG oder Dritten durch seine Benutzung der DWAG-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle einer unzulässigen Benutzung von DWAG-Dienstleistungen durch den Nutzer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogenen Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung DWAG Zugang genommen haben.
7.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag (Bestellung per E-Mail und schriftlicher Vertrag) abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen DWAG und dem Nutzer.
7.2 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien, vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. DWAG behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Bedingungen sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
7.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.
7.4 Sollte eine Bestimmung des mit dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
7.5 Gerichtsstand ist Zug. DWAG ist berechtigt, den Nutzer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Recht.